1. Geltungsbereich
Alle Lieferungen und die damit in Zusammenhang stehenden Leistungen erfolgen ausschließlich auf der Grundlage dieser Verkaufs- und Lieferbedingungen. Hinweisen des Käufers auf seine Geschäftsbedingungen wird hiermit widersprochen. Diese Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten auch für alle künftigen Geschäfte. Abweichungen von diesen Verkaufs- und Lieferbedingungen bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Anerkennung durch den Verkäufer.
2. Angebot und Annahme
Die Angebote des Verkäufers sind nicht bindend, sondern als Aufforderung an den Käufer zu verstehen, dem Verkäufer ein Kaufangebot zu machen. Der Vertrag kommt durch die Bestellung des Käufers (Angebot) und die Annahme des Verkäufers zustande. Weicht diese von der Bestellung ab, gilt dies als neues freibleibendes Angebot des Verkäufers.
3. Überlassene Unterlagen
An allen in Zusammenhang mit der Auftragserteilung dem Interessenten oder Käufer überlassenen Unterlagen, wie z. B. Kalkulationen, Zeichnungen etc., behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor. Diese Unterlagen dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden, es sei denn, wir erteilen dazu dem Interessenten oder Käufer unsere ausdrückliche schriftliche Zustimmung.
4. Preise
Unsere Preise gelten ab Werk zuzüglich Mehrwertsteuer in jeweils gültiger Höhe sofern nichts Gegenteiliges schriftlich vereinbart wird. Sollte der Verkäufer in der Zeit zwischen Vertragsschluss und Lieferung seine Preise für das zu liefernde Produkt oder die Zahlungsbedingungen allgemein ändern, so ist der Verkäufer berechtigt, die am Liefertag gültigen Preise oder Zahlungsbedingungen anzuwenden. Im Falle einer Preiserhöhung ist der Käufer berechtigt, innerhalb von 14 Tagen nach Mitteilung der Preiserhöhung vom Vertrag zurückzutreten.
5. Zahlungsbedingungen
Der Rechnungsbetrag ist unverzüglich nach Lieferung netto Kasse ohne Abzug fällig. Sofern Zahlungsfristen eingeräumt sind, wird der Fälligkeitstermin auf der Basis des Liefertages errechnet. In diesem Fall ist rechtzeitige Bezahlung nur dann erfolgt, wenn der Verkäufer über das Geld mit Wertstellung am Fälligkeitstag auf dem von ihm angegebenen Konto verfügen kann.
Bei Zahlungsverzug des Käufers ist der Verkäufer berechtigt, Verzugszinsen zu verlangen, und zwar bei Fakturierung in Euro in Höhe von 8 %-Punkten über dem im Zeitpunkt des Verzugseintritts geltenden von der Deutschen Bundesbank bekannt gegebenen Basiszinssatz, und bei Fakturierung in einer anderen Währung in Höhe von 8 %-Punkten über dem zu diesem Zeitpunkt geltenden Diskontsatz des obersten Bankinstituts des Landes, in dessen Währung fakturiert wurde.
Unabhängig von dem Ort der Übergabe der Ware oder der Dokumente ist Erfüllungsort für die Zahlungspflicht des Käufers der Sitz des Verkäufers.
6. Aufrechnung und Zurückbehaltungsrechte
Dem Käufer steht das Recht zur Aufrechnung nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Käufer nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
7. Lieferzeit
Die Lieferzeit gilt nur als annähernd vereinbart, sofern der Verkäufer nicht im Einzelfall etwas anderes ausdrücklich zugesagt hat.
Kommt der Käufer in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, Ersatz für den uns insoweit entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen zu verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten. Sofern vorstehende Voraussetzungen vorliegen, geht die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache in dem Zeitpunkt auf den Käufer über, in dem dieser in Annahme- oder Schuldnerverzug geraten ist.
8. Gefahrübergang bei Versendung
Wird die Ware auf Wunsch des Käufers an diesen oder an einen anderen von ihm benannten Bestimmungsort versandt, so geht mit der Absendung an den Käufer, spätestens mit Verlassen des Werks / Lagers die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Ware auf den Käufer über. Dies gilt unabhängig davon, ob die Versendung der Ware vom Erfüllungsort erfolgt oder wer die Frachtkosten trägt.
9. Transportschäden
Beanstandungen wegen Transportschäden hat der Käufer unmittelbar gegenüber dem Transportunternehmen mit Kopie an den Verkäufer innerhalb der dafür vorgesehenen besonderen Fristen anzuzeigen.
10. Eigentumsvorbehalt
10.1
Der Verkäufer behält sich das Eigentum an der gelieferten Ware (Vorbehaltsware) bis zur vollständigen Tilgung aller dem Verkäufer aus der Geschäftsverbindung sowie aus einem Kontokorrentverhältnis mit dem Käufer zustehenden Forderungen, gleich aus welchem Rechtsgrund, vor. Bei laufender Rechnung gilt das vorbehaltene Eigentum zur Sicherung der Saldoforderung des Verkäufers.
10.2
Wird die gelieferte Ware mit anderen Waren vermischt und erlischt dadurch das Eigentum des Verkäufers an der Vorbehaltsware, so wird bereits jetzt vereinbart, dass das Eigentum des Käufers an dem vermischten Bestand im Umfang des Rechnungswertes der Vorbehaltsware des Verkäufers auf den Verkäufer übergeht, und dass der Käufer diese Güter für den Verkäufer unentgeltlich verwahrt. Die dem Verkäufer aus der Vermischung entstandenen Waren sind Vorbehaltsware im Sinne der Bedingungen.
10.3
Werden die Vorbehaltsware oder die nach Ziffer 10.2 eingeräumten Rechte durch Zwangsvollstreckungsmaßnahmen Dritter oder in sonstiger Weise gefährdet, wird der Käufer auf die Rechte des Verkäufers hinweisen und den Verkäufer unter Übergabe der für eine Intervention erforderlichen Unterlagen unverzüglich unterrichten.
11. Gewährleistung und Mängelrüge
Etwaige Beanstandungen müssen - soweit die Mängel offensichtlich sind - spätestens eine Woche nach Anlieferung, im übrigen unverzüglich nach Feststellung der Mängel schriftlich geltend gemacht werden.
Ist die Ware mangelhaft und hat der Käufer dies dem Verkäufer ordnungsgemäß angezeigt, so stehen dem Käufer die gesetzlichen Rechte mit folgenden Maßgaben zu:
a) Der Verkäufer hat zunächst das Recht, nach seiner Wahl entweder den Mangel zu beseitigen oder dem Käufer eine mangelfreie Ware zu liefern (Nacherfüllung).
b) Der Verkäufer behält sich zwei Nacherfüllungsversuche vor. Sollte die Nacherfüllung fehlgeschlagen oder dem Käufer unzumutbar sein, so kann der Käufer entweder vom Vertrag zurücktreten oder eine Minderung des Kaufpreises verlangen.
Mängelansprüche des Käufers verjähren nach Ablauf eines Jahres ab Ablieferung der Ware.
12. Haftung
Der Verkäufer haftet für Schäden grundsätzlich nach den gesetzlichen Bestimmungen. Im Falle der einfach fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten beschränkt sich die Haftung des Verkäufers jedoch auf den Ersatz typischer, vorhersehbarer Schäden; im Falle einfach fahrlässiger Verletzung nicht wesentlicher Vertragspflichten ist eine Haftung des Verkäufers ausgeschlossen. Vorstehende Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
13. Gerichtsstand
Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand und für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Grefrath.
14. Anwendbares Recht
Dieser Vertrag und die gesamten Rechtsbeziehungen der Parteien unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).